Weihnachten 2002
 

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Pressestimmen zur Kusterdinger und Gomaringer Weihnachtsabschiebung


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Schwäbisches Tagblatt vom 22. März 2003, S. 32

Petition abgelehnt

Die Familie Jashari darf nicht nach Kusterdingen

KUSTERDINGEN (ede). Der Petitionsausschuss des Stuttgarter Landtags hat gestern die Wiedereinreise der aus Kusterdingen abgeschobenen Familie Jashari abgelehnt.

Kurz vor Weihnachten vergangenen Jahres wurde die fünfköpfige Familie Jashari aus Kusterdingen in den Kosovo abgeschoben, obwohl sie Tage zuvor vom Landratsamt eine Duldung bis Ende März dieses Jahres erhalten hatte (wir berichteten mehrfach). Durch die Abschiebung wurden zwei Kinder schwer traumatisiert.

Die Nacht- und Nebelaktion hat auf den Härten Empörung und Proteste ausgelöst, ebenso eine Welle der Hilfsbereitschaft für die Familie. Denn die lasharis lebten dort bereits zehn Jahre lang und galten als integriert.

Die SPD-Landtagsabgeordnete Rita Haller-Haid richtete daher Ende Januar eine Petition an den baden-württembergischen Landtag, um die Wiedereinreise der Familie aus humanitären Gründen zu erreichen.

Doch alle Hoffnung war umsonst. Gestern entschied der Petitionsausschuss mit 15 Ja- gegen drei Nein-Stimmen bei drei Enthaltungen, dass die Familie Jashari nicht wieder einreisen darf.

"Mein Optimismus hielt sich in Grenzen", bekannte Haller-Haid gestern Nachmittag. Als sie merkte, dass die Stimmung im Ausschuss nicht zu ihren Gunsten ausschlägt, stellte sie einen Antrag auf Vertagung. Doch die CDU-Vertreter drängten auf den Abschluss der Petition und auf eine Entscheidung im Sinne der Regierung.

"Ich ärgere mich maßlos", sagte 1Ialler-Haid. Sie bedaure am meisten, dass es - anders als in anderen Bundesländen - in Baden-Württemberg keine Härtefallregelung gebe. Die humanitären Gesichtspunkte habe der Ausschuss überhaupt nicht berücksichtigt. Zwar habe er die Umstände der Abschiebung kritisiert, sich aber auf die Stufe des Gerichts gestellt.

So begründete der Ausschuss seine Entscheidung damit, dass ein rechtlicher Anspruch auf Wiedereinreise aus dem Verhalten des Landratsamts nicht abgeleitet werden könne. Damit schloss er sich dem Innenministerium an. Letzte Hoffnung ist jetzt das Sigmaringer Verwaltungsgericht. Dort hat der Tübinger Rechtsanwalt Holger Rothbauer Klage erhoben, weil die Abschiebung nicht rechtmäßig gewesen sei.

Weitere Texte zur Kusterdinger und Gomaringer Weihnachtsabschiebung im Schwäbischen Tagblatt




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