Asylarbeit

 

Soll Familie Tran gehen?

Unsere Abschiebepraxis ist inhuman !!

Die Abschiebe-Praxis in Baden-Württemberg ist inhuman und widerspricht unserem Grundgesetz. Sie widerspricht aber insbesondere unserer christlichen Moral:

»Die wohlhabenderen Nationen sind verpflichtet, so weit es ihnen irgend möglich ist, Ausländer aufzunehmen, die auf der Suche nach Sicherheit und Lebensmöglichkeiten sind, die sie in ihrem Herkunftsland nicht finden können. Die öffentlichen Autoritäten sollen für die Achtung des Naturrechts sorgen, das den Gast unter den Schutz derer stellt, die ihn aufnehmen.«
(Katechismus der Katholischen Kirche, Ziffer 2241, München 1993, 571f.)

   
 

Schwäbisches Tagblatt, 7. Dezember 2005, S. 23

Archivbild: Mozer

Hai Ha, Hai Linh, Hai Nam, Thithanh Nguyen, Van Vu Tran sollen zurück nach Vietnam, das die Kinder nur vom Hörensagen kennen.

Kein Härtefall

Die Kommission entschied: Familie Tran soll gehen

TÜBINGEN (ust). Am Montag bekam Rechtsanwalt Reinhard Treimer Post von der Geschäftsstelle der Härtefallkommission. Darin heißt es: Eine Aufenthaltsgenehmigung für die vietnamesische Familie Tran könne nicht erteilt werden.

Die Ablehnung des Härtefallersuchens schwarz auf weiß vor sich zu haben, ist auch für den Anwalt ein Schock: "Diese Leute sind mir richtig ans Herz gewachsen", sagt er und spricht damit mindestens 5000 Tübingern aus der Seele. Sie hatten sich mit ihren Unterschriften für den Aufenthalt der Familie Tran ausgesprochen und ans Regierungspräsidium als zuständige Abschiebebehörde gewandt.

In allerletzter Minute gelang es dem Anwalt im Juni diesen Jahres, die Ausweisung der fünfköpfigen Familie auf dem Frankfurter Flughafen zu stoppen. Im Juli war das Bleiberecht für die seit 11 Jahren in Deutschland lebenden Trans, deren drei Kinder Vietnam nur vom Hörensagen kennen, Thema im Petitionsausschuss. Dieser konnte nichts für die Familie tun und befand, es sei ein typischer Fall für die Härtefallkommission. Doch vermutlich wirkten Jahre zurückliegende Straftaten des Vaters und der Bezug von Sozialhilfe abschreckend.

Warum eine Abschiebung der Trans keine Härte darstellt, steht nicht im Schreiben des baden-württembergischen Innenministeriums. Stattdessen jedoch der Hinweis, dass "kein Rechtsbehelf vorgesehen" ist.

Als Nicht-Härtefall könnten nun die Trans jederzeit "abgeholt" werden. Rechtsanwalt Treimer verspricht jedoch: "Ich lasse nicht locker." Er verfasst schon die nächsten Anträge, die der Familie Tran vielleicht doch noch zum Bleiben verhelfen.

 


Fortsetzung 1:
8. Dezember 2005

 

 

 

 

 

Kirch am Eck
Predigten
Religiöse Fragen
Texte
Aktuelle Infos
Menschen in Not und Leid
Asylarbeit
Kirchenasyl
Gerechtigkeit, Friede und Bewahrung der Schöpfung
Für Sie gelesen
Humor
Französisches Viertel
Christlich-islamischer
Dialog
Die Seite für Ausländer
Links
Chat
 Wir über uns

 

Webmaster